Für welche Hunde ist ein Sachkundenachweis erforderlich?
1. Große Hunde:
Ein Sachkundenachweis ist notwendig für Hunde, die ausgewachsen:
- Ein Gewicht von mindestens 20 kg oder...
- ...eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen. Diese Tiere werden als 20/40-Hunde bezeichnet.
Der Nachweis kann über eine sogenannte Sachkundebescheinigung erbracht werden. In der Tierarztpraxis Horrem sind Dr. Svenja Schnabel und Stefanie Siol von der Tierärztekammer Nordrhein autorisiert, diese Prüfung abzunehmen.
2. Gefährliche Hunde:
Für Halterinnen und Halter sogenannter „gefährlicher Hunde“ ist der Sachkundenachweis verpflichtend.
Dies betrifft Hunde folgender Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
3. Hunde bestimmter Rassen:
Auch für Halterinnen und Halter sogenannter „bestimmter Rassen“ ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Hierzu zählen folgende Rassen sowie deren Kreuzungen (untereinander oder mit anderen Rassen):
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Español
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Ino
Rechtliche Voraussetzungen
Wer einen „gefährlichen“ Hund, einen „großen“ Hund oder einen Hund einer „bestimmten“ Rasse hält, benötigt laut Landeshundegesetz NRW einen gültigen Sachkundenachweis.
Dieser kann nur durch den Amtstierarzt ausgestellt werden! Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Tierärztekammer Nordrhein.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Kennzeichnung mit Mikrochip (fälschungssicher)
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund
- Vorlage aller Nachweise bei der zuständigen Behörde
Ablauf der Sachkundeprüfung
Der Sachkundenachweis umfasst einen Fragebogen mit 20 Fragen. Übungsbögen sind online auf der Website der Tierärztekammer Nordrhein verfügbar.
Einen Termin zur Prüfung können Sie telefonisch oder online in unserer Praxis vereinbaren.
