Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis dient zum Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern, gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW.
Für welche Hunde benötige ich als Hundehalter einen Sachkundenachweis?
Große Hunde
Hunde, die ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen (sogenannte 20/40 Hunde).
Dieser Nachweis der Sachkunde kann durch die sog. Sachkundebescheinigung erbracht werden. In der Tierarztpraxis Horrem ist Dr. Svenja Schnabel von der Tierärztekammer Nordrhein benannt worden, die Prüfung zur Sachkunde abnehmen zu dürfen.
Gefährliche Hunde
Vom Gesetzgeber wird der Sachkundenachweis von Haltern sogenannter „gefährlicher Hunde“ verlangt.
Betrifft Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Hunde bestimmter Rassen
Auch von Hundehaltern sogenannter „bestimmter Rassen“ wird der Sachkundenachweis verlangt.
Betrifft Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Als Hundehalter eines „gefährlichen“ bzw. eines „großen“ Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen. Dieser Sachkundenachweis kann nur vom Amtstierarzt ausgestellt werden! Weitere Informationen finden Sie bei der Tierärztekammer-Nordrhein.
Die oben aufgeführten Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Der Sachkundenachweis besteht aus 20 Fragen. Fragebögen zur Übung gibt es auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein. Einen Termin können Sie einfach telefonisch oder online vereinbaren.
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